{"id":13273,"date":"2021-12-17T13:00:00","date_gmt":"2021-12-17T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/casino.online\/de\/?p=13273"},"modified":"2023-06-08T10:09:34","modified_gmt":"2023-06-08T08:09:34","slug":"verbot-von-internationalen-casinos-in-der-schweiz-bestaetigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/casino.online\/de\/news\/verbot-von-internationalen-casinos-in-der-schweiz-bestaetigt\/","title":{"rendered":"Schweiz – Verbot von internationalen Casinos durch Gericht best\u00e4tigt"},"content":{"rendered":"
Das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz hat nun das Urteil best\u00e4tigt, in dem es hei\u00dft, dass im gesamten Land ein Verbot von internationalen Casinos sowie auch eine Zugangssperre f\u00fcr die entsprechenden Websites gilt.<\/p>\r\n
Dem Urteil ging eine Klage von diversen Anbietern gegen die Schweizer Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde Eidgen\u00f6ssische Spielbankenkommission (kurz ESBK) voraus, die f\u00fcr die Sperren zust\u00e4ndig sind.<\/p>\r\n
Dieses Urteil wurde im \u00dcbrigen bereits Ende November gef\u00e4llt, allerdings erst vor kurzem ver\u00f6ffentlicht. Somit ist die im Jahr 2019 eingef\u00fchrte Sperre f\u00fcr internationale Casinos rechtens.<\/p>\r\n
Zu den Kl\u00e4gern geh\u00f6rten unter anderem die in Malta registrierten Anbieter Interwetten International, Lopoca Gaming sowie Videoslots. Ebenso z\u00e4hlte die bet-at-home AG, welche an der Frankfurter B\u00f6rse gelistet ist, zu den Prozessbeteiligten, welche nun schon den zweiten finanziellen R\u00fcckschlag im Bereich seines ausl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftes verzeichnet muss.<\/p>\r\n<\/div>
Die Richter erlaubten der ESBK dar\u00fcber hinaus auch, geeignete Ma\u00dfnahmen gegen eine wirksame Durchsetzung des Verbotes einleiten zu k\u00f6nnen. Dies beinhaltet unter anderem auch eine Zugangssperre f\u00fcr die Websiten, sodass diese schlichtweg nicht mehr besucht werden k\u00f6nnen.<\/p>\r\n
Die Rechtsprechung ist im \u00dcbrigen mit europ\u00e4ischen Recht kompatibel und auch mit den Grundrechten vereinbar. Im Urteil hei\u00df es:<\/p>\r\n
\u201e7. Kapitel – Einschr\u00e4nkungen des Zugangs zu den in der Schweiz nicht bewilligten Online Spielangeboten – ist laut Artikel 86 Absatz 1 BGS der Zugang zu online durchgef\u00fchrten Geldspielen zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird allerdings nur der Zugang zu Spielen, deren Veranstalter nicht in der Schweiz gemeldet sind.\u201c<\/p>\r\n<\/div><\/div>\r\n
Mit dieser Rechtsprechung erhielt die ESBK und die Interkantonale Geldspielaufsicht (kurz Gespa) richterliche Best\u00e4tigung f\u00fcr das angewendete Sperrverfahren.<\/p>\r\n
Diese L\u00f6sung wird allerdings nicht nur von Gl\u00fccksspielunternehme<\/a>n kritisiert, sondern auch von Fachleuten und Spielersch\u00fctzern, da diese offizielle Blockliste sehr leicht auszuhebeln sei und immer noch einige nicht lizenzierte Anbieter Online Gl\u00fccksspiel anbieten k\u00f6nnen.<\/p>\r\n Sollten nicht lizenzierte Anbieter beim Anbieten von Online Gl\u00fccksspiel erwischt werden, werden aktuell lediglich 5.000 CHF f\u00fcr die Verfahrenskosten f\u00e4llig. Diese Kosten werden jedoch von vielen billigend in Kauf genommen.<\/p>\r\n Eine technische L\u00f6sung, die die nicht lizenzierten Anbieter ganz ausschlie\u00dfen l\u00e4sst, ist bisher leider noch nicht gefunden worden.<\/p>\r\n<\/div><\/div><\/a>
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