{"id":21851,"date":"2023-03-22T09:43:48","date_gmt":"2023-03-22T08:43:48","guid":{"rendered":"https:\/\/casino.online\/de\/?p=21851"},"modified":"2023-06-09T13:35:48","modified_gmt":"2023-06-09T11:35:48","slug":"ggl-verhaengt-geldstrafe-wegen-verstoss-gegen-bestimmungen-zur-gluecksspielwerbung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/casino.online\/de\/news\/ggl-verhaengt-geldstrafe-wegen-verstoss-gegen-bestimmungen-zur-gluecksspielwerbung\/","title":{"rendered":"GGL verh\u00e4ngt Geldstrafe wegen Versto\u00df gegen Bestimmungen zur Gl\u00fccksspielwerbung"},"content":{"rendered":"

Die Gemeinsame Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde der L\u00e4nder (GGL) ist eine Beh\u00f6rde, die gem\u00e4\u00df dem Gl\u00fccksspielstaatsvertrag (Gl\u00fcStV) f\u00fcr die \u00dcberwachung und Kontrolle von Gl\u00fccksspielanbietern<\/a> sowie f\u00fcr die Ahndung von Verst\u00f6\u00dfen gegen dessen Bestimmungen zust\u00e4ndig ist. Die GGL hat k\u00fcrzlich einen lizenzierten Betreiber aufgrund eines Versto\u00dfes gegen die Bestimmungen zur Gl\u00fccksspielwerbung zu einer Geldstrafe in H\u00f6he von f\u00fcnfstelliger H\u00f6he verurteilt.<\/p>\r\n

Die GGL gab bekannt, dass sie gegen ein nicht n\u00e4her genanntes Gl\u00fccksspielunternehmen einen Ordnungswidrigkeitsbescheid verh\u00e4ngt hat. Der Vorwurf gegen den Anbieter lautet, dass er bewusst auf Webseiten f\u00fcr sein Angebot geworben hat, auf denen auch illegale Angebote Gl\u00fccksspielwerbung betrieben haben. Diese Handlung verst\u00f6\u00dft gegen eine der Grundlagen des Gl\u00fcStV, die eine strikte Trennung von legalen und illegalen Angeboten vorsieht, um den Spielerschutz zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\r\n<\/div>

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GGL-Vorstand betont Bedeutung strikter Einhaltung des Gl\u00fcStV zur Gew\u00e4hrleistung des Spielerschutzes<\/h2>\r\n

Der GGL-Vorstand Ronald Benter betonte, dass die Werbebestimmungen als sehr gut und begr\u00fcndet erachtet werden und dass die GGL die Angebote von legalen Anbietern konsequent \u00fcberwacht. Im Falle von Verst\u00f6\u00dfen gegen die Bestimmungen des Gl\u00fcStV werden empfindliche Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngt. Bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen kann die Gl\u00fccksspiel-Erlaubnis entzogen werden, eine Ma\u00dfnahme, die die GGL nicht scheut.<\/p>\r\n

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die GGL entschlossen gegen Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmungen des Gl\u00fcStV vorgeht, um den Spielerschutz zu gew\u00e4hrleisten. Die strikte Trennung von legalen und illegalen Angeboten ist ein wichtiger Aspekt, um die Spieler vor den Risiken des Gl\u00fccksspiels zu sch\u00fctzen.<\/p>\r\n

Daher ist es positiv, dass die GGL Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngt und gegebenenfalls auch die Gl\u00fccksspiel-Erlaubnis entzieht, um Verst\u00f6\u00dfe gegen den Gl\u00fcStV zu verhindern.<\/p>\r\n

In Bezug auf den Vorfall hat sich auch Benjamin Schwanke, Co-Vorstand der Gemeinsamen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde der L\u00e4nder (GGL), ge\u00e4u\u00dfert. Er betonte, dass der Ruf der legalen Gl\u00fccksspielanbieter auf dem Spiel stehe und daher lizenzierte Unternehmen kein Interesse daran h\u00e4tten, auf Webseiten zu werben, auf denen auch illegale Gl\u00fccksspielangebote beworben werden. Dies verdeutlicht die Bedeutung der strikten Trennung von legalen und illegalen Angeboten gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Gl\u00fccksspielstaatsvertrages (Gl\u00fcStV), um den Spielerschutz zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\r\n<\/div><\/div>

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Deutscher Sportwettenverband schweigt zu Geldstrafe f\u00fcr Gl\u00fccksspielanbieter – Auswirkungen auf Werbebestimmungen bleiben unklar<\/h2>\r\n
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Inzwischen hat der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) noch keine Stellungnahme zu der verh\u00e4ngten Geldstrafe abgegeben. Vor Kurzem hatte der DSWV jedoch ein h\u00e4rteres Vorgehen gegen illegale Gl\u00fccksspielunternehmen sowie mehr Freiheiten bei der Gl\u00fccksspielwerbung gefordert. Es bleibt unklar, ob der DSWV die Bestrafung des lizenzierten Betreibers aufgrund des Versto\u00dfes gegen die Werbebestimmungen bef\u00fcrwortet.<\/p>\r\n

Sowohl der Name des betroffenen Unternehmens als auch die genaue H\u00f6he der Geldstrafe ist bislang nicht bekannt. Es ist ebenso ungewiss, ob das sanktionierte Unternehmen gegen den Strafbefehl rechtlich vorgehen wird.<\/p>\r\n

Die GGL hat durch die Verh\u00e4ngung der Geldstrafe deutlich gemacht, dass sie Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmungen des Gl\u00fcStV strikt verfolgt und ahndet. Es bleibt abzuwarten, ob dies dazu f\u00fchrt, dass die Gl\u00fccksspielwerbung der Anbieter k\u00fcnftig im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften erfolgt.<\/p>\r\n <\/div>\n <\/div>\n \r\n\r\n<\/div>

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