{"id":28532,"date":"2023-08-24T14:42:36","date_gmt":"2023-08-24T12:42:36","guid":{"rendered":"https:\/\/casino.online\/de\/?p=28532"},"modified":"2023-08-25T14:45:10","modified_gmt":"2023-08-25T12:45:10","slug":"neue-mindestabstaende-zwischen-spielstaetten-in-bremen-bestaetigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/casino.online\/de\/news\/neue-mindestabstaende-zwischen-spielstaetten-in-bremen-bestaetigt\/","title":{"rendered":"Nach Klage: Gericht best\u00e4tigt Mindestabst\u00e4nde zwischen Spielst\u00e4tten in Bremen"},"content":{"rendered":"

In der Hansestadt Bremen herrschte ein Rechtsstreit um den neuen Beschluss zur Verdopplung des Spielst\u00e4tten-Mindestabstands. Nun hat das Verwaltungsgericht der Stadt in einem Eilverfahren entschieden und dem Senat Recht gegeben.<\/p>\r\n<\/div>

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Ausl\u00f6ser f\u00fcr den Rechtsstreit um Spielst\u00e4tten-Mindestabstand<\/h2>\r\n
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Der Bremer Senat beschloss bereits im letzten Jahr eine Verdopplung der Mindestabst\u00e4nde zwischen Spielst\u00e4tten<\/a> sowie von Spielst\u00e4tten zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dieser Beschluss war am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Bis zu dem genannten Beschluss lag der vorgeschriebene Mindestabstand von Spielst\u00e4tten zueinander oder zu Einrichtungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche bei 250 Metern. Laut Senatsbeschluss wurde er auf 500 Meter erweitert. Gegen diesen Senatsbeschluss reichte ein Spielst\u00e4ttenbetreiber aus Bremen Klage ein. Der Kl\u00e4ger ist nicht namentlich bekannt.<\/p>\r\n

Die Klage wurde im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht behandelt. Das kam zu der Entscheidung, dass der Beschluss des Bremer Senats nicht gegen geltendes Recht verst\u00f6\u00dft und an einer Vereinbarkeit mit h\u00f6herrangigem Recht kein substantieller Zweifel besteht. Damit ist der Senatsbeschluss zum Spielst\u00e4tten-Mindestabstand f\u00fcr Betreiber von Spielst\u00e4tten im Bremer Stadtgebiet bindend.<\/p>\r\n<\/div><\/div>\r\n<\/div><\/div>

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Reaktionen auf das Urteil<\/h2>\r\n

Bereits kurz nach dem am 17. August ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts \u00e4u\u00dferste sich der Innen- und Sportsenator der Stadt Bremen Ulrich M\u00e4urer. Er sieht im Urteil eine Best\u00e4tigung des von der Regierung verfolgten Wegs zur Reduzierung von Spielst\u00e4tten in der Hansestadt. M\u00e4urer sieht darin einen wichtigen Schritt hin zur Reduzierung von Suchtgefahr.<\/p>\r\n

Der Bremer Senat lie\u00df \u00fcber seine Pressestelle nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts mitteilen, dass gerade Kinder und Jugendliche empf\u00e4nglich f\u00fcr Werbung seien und vor den Suchtgefahren des Gl\u00fccksspiels besonderen Schutz<\/a> ben\u00f6tigen. Ge\u00e4u\u00dfert wurde auch, dass die Bremer Regierung weitere Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich der Werbung f\u00fcr Sportwetten anstreben d\u00fcrfe. Konkrete Pl\u00e4ne hierzu sind bisher nicht ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\r\n<\/div>

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