{"id":30182,"date":"2023-11-07T10:26:17","date_gmt":"2023-11-07T09:26:17","guid":{"rendered":"https:\/\/casino.online\/de\/?p=30182"},"modified":"2023-11-07T10:28:15","modified_gmt":"2023-11-07T09:28:15","slug":"verbot-von-geldtransfers-an-nicht-lizenzierte-gluecksspiel-anbieter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/casino.online\/de\/news\/verbot-von-geldtransfers-an-nicht-lizenzierte-gluecksspiel-anbieter\/","title":{"rendered":"Zahlungsblockade: Oberverwaltungsgericht best\u00e4tigt Verbot von Geldtransfers an nicht lizenzierte Gl\u00fccksspiel-Anbieter"},"content":{"rendered":"
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in einem bedeutenden Beschluss am 26. Oktober 2023 best\u00e4tigt, dass das sogenannte Payment-Blocking \u2013 die Untersagung von Geldtransfers f\u00fcr illegales Gl\u00fccksspiel \u2013 rechtlich zul\u00e4ssig ist. Dieser Schritt erfolgte, nachdem eine Gl\u00fccksspielbetreiberin aus Malta Klage gegen die Untersagung ihres Gl\u00fccksspielangebots in Deutschland eingereicht hatte. Die Gemeinsame Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde der L\u00e4nder (GGL) hatte zudem einem Zahlungsdienstleister untersagt, Zahlungen<\/a> an sie zu t\u00e4tigen, da sie Online-Gl\u00fccksspiel in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz anbot.<\/p>\r\n <\/div> Das Gerichtsurteil bekr\u00e4ftigt die Wirksamkeit von Payment-Blocking im Kampf gegen illegales Gl\u00fccksspiel, da die Kl\u00e4gerin ohne eine deutsche Lizenz Gl\u00fccksspiel f\u00fcr deutsche Spieler anbot, was gem\u00e4\u00df dem Gl\u00fccksspielstaatsvertrag<\/a> verboten ist. Das Oberverwaltungsgericht wies ihren Antrag auf vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz gegen das Payment-Blocking f\u00fcr Zahlungsdienstleistungen in Bezug auf ihr Angebot ab.<\/p>\r\n Das Gericht begr\u00fcndete seine Entscheidung damit, dass die Kl\u00e4gerin kein Rechtsschutzbed\u00fcrfnis habe, da sie keine deutsche Lizenz besitzt und daher kein Gl\u00fccksspiel in Deutschland anbieten darf. Somit wird das Payment-Blocking in dieser Angelegenheit aufrechterhalten.<\/p>\r\n Die Entscheidung basiert auf \u00a7 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Gl\u00fccksspielstaatsvertrags, der die Befugnis zur Untersagung von Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Gl\u00fccksspiel regelt.<\/p>\r\n<\/div><\/div>\r\n\r\n<\/div><\/div> Die GGL betonte auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Sportwetten Verbands, dass das Payment-Blocking konsequent umgesetzt werden m\u00fcsse. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt best\u00e4tigt die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit dieser Ma\u00dfnahme und unterstreicht die weitere Anwendungsm\u00f6glichkeit durch die GGL.<\/p>\r\n Es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Sperrma\u00dfnahme in der Zukunft sein wird und ob sie zur effektiven Bek\u00e4mpfung des illegalen Gl\u00fccksspiels beitragen kann.<\/p>\r\n<\/div>Payment-Blocking weiterhin Option bei unerlaubtem Gl\u00fccksspiel<\/h2>\r\n
Payment-Blocking weiterhin Option bei unerlaubtem Gl\u00fccksspiel<\/h2>\r\n
<\/a>
<\/a> <\/div>\n
<\/a>
<\/a> <\/div>\n
<\/a>
<\/a> <\/div>\n