Online-Glücksspiel vor dem EuGH: Wohnsitz des Spielers wird entscheidend
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Aktualisiert von Holger Blaschke 26. Jan. 2026
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bei Online-Glücksspiel-Schadenersatzklagen das Recht am Wohnsitz des Spielers gilt. Anlass war die Klage eines österreichischen Spielers gegen einen Anbieter mit maltesischer Lizenz, der in Österreich keine Genehmigung besaß. Entscheidungsgegenstand war die Zuständigkeit und das anwendbare Recht, nicht die Rückzahlung selbst.
Der konkrete Fall: Klage gegen einen ausländischen Anbieter
Der klagende Spieler hatte an Online-Glücksspielen eines Unternehmens teilgenommen, das seinen Firmensitz im Ausland hatte und seine Dienstleistungen europaweit anbot. Um seine Verluste geltend zu machen, reichte der Spieler die Klage am Sitz des Unternehmens ein. Offenbar bestand die Erwartung, dort auf günstigere rechtliche Rahmenbedingungen zu stoßen.
Der EuGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Stattdessen stellte das Gericht klar, dass nicht der Sitz des Unternehmens oder der Standort der Server entscheidend ist, sondern der Ort, an dem der behauptete Schaden eingetreten ist. Dieser sei in der Regel der Wohnsitz des Spielers.
Wohnsitz des Spielers als maßgeblicher Anknüpfungspunkt
Nach Auffassung des EuGH ist bei außervertraglichen Schadenersatzansprüchen grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden entstanden ist. Im vorliegenden Fall bedeutet dies die Anwendung österreichischen Rechts. Diese Auslegung stützt sich auf die sogenannte Rom-II-Verordnung der Europäischen Union, die die Rechtswahl bei grenzüberschreitenden Schadenersatzansprüchen regelt.
Für Anbieter, die ihre Angebote gezielt oder faktisch an Spieler aus mehreren EU-Mitgliedstaaten richten, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Sie müssen sich künftig darauf einstellen, nach dem jeweiligen nationalen Recht der Spielerkundschaft beurteilt zu werden.
Keine automatische Rückzahlung von Spielverlusten
Trotz der Tragweite der Entscheidung stellt der EuGH ausdrücklich klar, dass kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung von Spielverlusten besteht. Ebenso wenig wurde festgestellt, dass Anbieter ohne nationale Lizenz grundsätzlich illegal handeln. Im konkreten Fall verfügte das Unternehmen über eine maltesische Lizenz.
Das Urteil beschränkt sich auf die Frage des anzuwendenden nationalen Rechts bei Schadenersatzforderungen. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, bleibt eine Einzelfallentscheidung und hängt von den nationalen Rechtsvorschriften sowie den konkreten Umständen ab.
Auswirkungen auf Anbieter und laufende Verfahren
Für Online-Glücksspielanbieter erhöht das Urteil vor allem das rechtliche Risiko grenzüberschreitender Geschäftsmodelle. Online Casino Lizenzen in einem EU-Mitgliedstaat bieten keinen umfassenden Schutz vor Schadenersatzklagen aus anderen Ländern. Insbesondere in Staaten mit restriktiver Glücksspielgesetzgebung könnten sich dadurch neue Haftungsrisiken ergeben.
Praktisch dürfte das Urteil vor allem Einfluss auf laufende und zukünftige Gerichtsverfahren haben. Es schafft mehr Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeit, ohne jedoch die materiell-rechtliche Bewertung einzelner Glücksspielangebote vorwegzunehmen.
Verfasst von
Daniela Stoeva
Chefredakteurin
Seit 2016 testet Daniela erfolgreich Online Casinos bei auf Casino.online. Mehr als 1200 Publikationen tragen ihre professionelle Handschrift.
Geprüft von
Holger Blaschke
Redakteur
Das wandelnde Casino-Lexicon Holger Blaschke. Er hat über 1400 Artikel über Spielbanken, Casino Spiele und Wettstrategien verfasst.
