GGL verhängt Geldstrafe wegen Verstoß gegen Bestimmungen zur Glücksspielwerbung

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist eine Behörde, die gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für die Überwachung und Kontrolle von Glücksspielanbietern sowie für die Ahndung von Verstößen gegen dessen Bestimmungen zuständig ist. Die GGL hat kürzlich einen lizenzierten Betreiber aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestimmungen zur Glücksspielwerbung zu einer Geldstrafe in Höhe von fünfstelliger Höhe verurteilt.

Die GGL gab bekannt, dass sie gegen ein nicht näher genanntes Glücksspielunternehmen einen Ordnungswidrigkeitsbescheid verhängt hat. Der Vorwurf gegen den Anbieter lautet, dass er bewusst auf Webseiten für sein Angebot geworben hat, auf denen auch illegale Angebote Glücksspielwerbung betrieben haben. Diese Handlung verstößt gegen eine der Grundlagen des GlüStV, die eine strikte Trennung von legalen und illegalen Angeboten vorsieht, um den Spielerschutz zu gewährleisten.

GGL-Vorstand betont Bedeutung strikter Einhaltung des GlüStV zur Gewährleistung des Spielerschutzes

Der GGL-Vorstand Ronald Benter betonte, dass die Werbebestimmungen als sehr gut und begründet erachtet werden und dass die GGL die Angebote von legalen Anbietern konsequent überwacht. Im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen des GlüStV werden empfindliche Bußgelder verhängt. Bei wiederholten Verstößen kann die Glücksspiel-Erlaubnis entzogen werden, eine Maßnahme, die die GGL nicht scheut.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die GGL entschlossen gegen Verstöße gegen die Bestimmungen des GlüStV vorgeht, um den Spielerschutz zu gewährleisten. Die strikte Trennung von legalen und illegalen Angeboten ist ein wichtiger Aspekt, um die Spieler vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen.

Daher ist es positiv, dass die GGL Bußgelder verhängt und gegebenenfalls auch die Glücksspiel-Erlaubnis entzieht, um Verstöße gegen den GlüStV zu verhindern.

In Bezug auf den Vorfall hat sich auch Benjamin Schwanke, Co-Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), geäußert. Er betonte, dass der Ruf der legalen Glücksspielanbieter auf dem Spiel stehe und daher lizenzierte Unternehmen kein Interesse daran hätten, auf Webseiten zu werben, auf denen auch illegale Glücksspielangebote beworben werden. Dies verdeutlicht die Bedeutung der strikten Trennung von legalen und illegalen Angeboten gemäß den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV), um den Spielerschutz zu gewährleisten.

Deutscher Sportwettenverband schweigt zu Geldstrafe für Glücksspielanbieter – Auswirkungen auf Werbebestimmungen bleiben unklar

Inzwischen hat der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) noch keine Stellungnahme zu der verhängten Geldstrafe abgegeben. Vor Kurzem hatte der DSWV jedoch ein härteres Vorgehen gegen illegale Glücksspielunternehmen sowie mehr Freiheiten bei der Glücksspielwerbung gefordert. Es bleibt unklar, ob der DSWV die Bestrafung des lizenzierten Betreibers aufgrund des Verstoßes gegen die Werbebestimmungen befürwortet.

Sowohl der Name des betroffenen Unternehmens als auch die genaue Höhe der Geldstrafe ist bislang nicht bekannt. Es ist ebenso ungewiss, ob das sanktionierte Unternehmen gegen den Strafbefehl rechtlich vorgehen wird.

Die GGL hat durch die Verhängung der Geldstrafe deutlich gemacht, dass sie Verstöße gegen die Bestimmungen des GlüStV strikt verfolgt und ahndet. Es bleibt abzuwarten, ob dies dazu führt, dass die Glücksspielwerbung der Anbieter künftig im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften erfolgt.

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Moritz Pohl Verfasst von Moritz Pohl