Maltas Gesetzentwurf „Bill No. 55“ – Europäische Kommission prüft Vereinbarkeit mit EU-Recht

Der in Malta ins Leben gerufene Gesetzentwurf „Bill No 55“ soll in Zukunft ansässige Glücksspielunternehmen bzw. deren Führungskräfte und Schlüsselpersonen von Schadensersatzklagen schützen. Innerhalb der Europäischen Union löst die neue Rechtsvorschrift erheblichen Bedenken aus. Derzeit prüft die Europäische Kommission für Justiz, ob der neue Glücksspielgesetzentwurf gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Die Ursprünge von Maltas Gesetzesvorhaben

Insbesondere aus Österreich und Deutschland erreichte eine Klagewelle in Malta ansässige Glückspielunternehmen. In vielen Fällen wurden den Spielern per gerichtlicher Entscheidung Recht gegeben, wodurch die Online-Casino-Anbieter Spielerverluste in großer Höhe wieder zurückzahlen mussten. In den meisten Fällen wird argumentiert, dass den Klägern nicht bekannt war, dass die Spielangebote der jeweiligen Plattform in ihrem Land illegal gewesen seien. Maltas Gesetzesvorhaben basiert auf diesen jüngsten Entwicklungen und sollte die Glücksspielanbieter möglichst umfassende vor Schadensersatzansprüchen schützen.

Maltas Glücksspielgesetz bleibt umstritten

Der maltesische Gesetzgeber hat bereits im Juni den Gesetzentwurf „Bill No. 55“ verabschiedet und zur finalen Genehmigung bei der zuständigen Europäischen Kommission eingereicht. Würde hier eine Zustimmung erfolgen, wäre das Gesetzt rechtkräftig.

Eine der im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen soll verhindern, dass die jeweiligen nationalen Gerichte Klägern Schadensersatz zusprechen, wenn die Online-Casino-Anbieter die Richtlinien der MGA-Lizenz (Malta Gaming Authority) einhalten. Gleichzeitig würde der Gesetzentwurf allerdings auch Betreiber auf dem europäischen Graumarkt stärken und entsprechenden Schutz vor Schadenersatzklagen bieten. Kommt es zur Klage, haben sich die Betreiber in der Regel auf die europäische Dienstleistungsfreiheit berufen und stellten die Vereinbarkeit mit lokal geltenden Lizenzregularien in Frage.

Ausländische Gerichtsurteile hätten in Malta keine Gültigkeit mehr

Im Kern des maltesischen Gesetzes geht es in erster Linie darum, die ansässigen Glücksspielunternehmen vor aus ausländischen Schadensersatzklagen abzuschirmen. Vor diesem Hintergrund sollen ausländische Gerichtsurteile nicht mehr in Malta vollstreckt werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Betreiber eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen sich darüber hinaus an die lokalen Vorschriften halten.

Angesichts dieser weitreichenden Folgen befasst sich die Europäische Kommission für Justiz unter der Leitung des einstigen belgischen Finanzministers Didier Reynders mit der Frage, ob sich der Gesetzesvorschlag mit EU-Recht vereinbaren lässt. In einer kurzen Stellungnahme teilte der Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit mit, dass die maltesischen Behörden aufgefordert worden seien, ergänzende Informationen zugunsten einer besseren Bewertungsgrundlage zu liefern.

Auswirkungen lassen sich nur schwer abschätzen

Unabhängig davon, zu welcher Entscheidung die Europäische Kommission kommen wird, lassen sich die Auswirkungen der jeweils getroffenen Entscheidung nur schwer abschätzen. Würde der Schutzschirm für Glücksspielunternehmen in Kraft treten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Casino-Betreiber aus anderen EU-Staaten nach Malta abwandern. Bleibt die derzeitige Rechtslage hingegen unverändert, müssen die Anbieter weiterhin mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen rechnen und über kurz oder lang ihre Wirtschaftlichkeit in Frage stellen.

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Holger Blaschke Verfasst von Holger Blaschke