Glücksspiel – Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder noch nicht voll handlungsfähig
   

Der Glücksspielstaatsvertrag wurde bereits im Juli 2021 neu aufgelegt. Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“, welche die Gesetze des GlüStV 2021 umsetzen soll, ist hingegen nicht noch einmal bezugsfertig. Demzufolge können auch die im Juli 2021 verabschiedeten Gesetze, die im GlüStV 2021 festgeschrieben worden sind, nicht vollumfänglich durchgesetzt werden.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ wird im ehemaligen Technischen Rathaus in Halle a. d. Saale untergebracht. Das ist schon einmal sicher. Allerdings ist noch nicht sicher, wann das Gebäude bezogen wird. Hinzu kommt, dass der Behörde Mitarbeiter fehlen. Es gilt zunächst Mitarbeiter zu rekrutieren, dann müssen diese allerdings erst fachlich geschult werden, bevor diese dann die Gesetze des GlüStV 2021 umsetzten können.

Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ soll im Übrigen das aktuell bestehende Chaos im Bezug auf das Glücksspiel einheitlich für Deutschland regeln. Dieses Chaos resultiert aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der einzelnen Bundesländer im Bezug auf das Glücksspielgesetz 2012.

Im ersten Schritt wurde das Glücksspielgesetz 2012 geändert (GlüStV 2021). Die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ sollte von Beginn an diese Gesetze umsetzen, aber dies ist leider aktuell noch nicht möglich. Die Behörde soll eigenen Aussagen nach erst 2023 voll handlungsfähig sein.

Bekannt wurde darüber hinaus, dass Benjamin Schwanke (Glücksspielaufsicht Hamburg) und Ronald Benter (Leitung Referat für Glücksspielwesen im Innenministerium von Schleswig-Holstein) das Amt des Vorstandes übernehmen. Zudem sollen insgesamt 110 Mitarbeiter in dieser Behörde beschäftigt werden.

Statement von Ronald Benter

Ronald Benter äußerte sich, dass es noch eineinhalb Jahre brauchen wird, bis die Behörde voll handlungsfähig sei. In Anbetracht dessen, dass die eigentliche Eröffnung der Behörde für den 01. Januar 2023 angesetzt war und es Herbst 2021 ist, würde dies bedeuten, dass die Eröffnung sich weiter nach hinten verschiebt. Ob dies der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.

Ronald Benter kündigte noch an, dass bereits Mitte 2022 einzelne Bereiche in der Behörde ihre Aufgaben übernehmen können und somit die sogenannten operativen Tätigkeiten offiziell beginnen werden.

Fazit

Obwohl es eine Neuauflage des GlüStV 2012 im Juli 2021 gab und in diesem Zusammenhang eine spezielle Behörde gegründet wurde, wird es wohl noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, bis diese Behörde voll handlungsfähig ist und etwaige Verstöße geahndet werden können.

Erstes Vorhaben der Behörde

Die Behörde hat sich vollkommen dem Spielerschutz verschrieben. Dies heißt, dass vor allem das illegale Glücksspiel unterbunden werden soll. Hier soll beispielsweise das sogenannte IP-Blocking eingesetzt werden. Demnach werden nur noch Online-Casinos mit einer deutschen Lizenz den Spielern aus Deutschland angezeigt. Darüber hinaus will die Behörde auch unerlaubte Werbung verbieten. Auch hier heißt es dann, dass nur noch Glücksspiel-Anbieter mit einer deutschen Lizenz den Spielern aus Deutschland angezeigt werden.

Es bleibt abzuwarten, was vom ersten Vorhaben der Behörde tatsächlich umgesetzt wird.

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Moritz Pohl Verfasst von Moritz Pohl
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