Neuigkeiten in Sachen Abstandsregelungen für Spielhallen in Bremen

Spielhallen müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben einhalten und erfüllen. Ein wichtiges Detail sind die festgelegten Abstandsregelungen. In Bremen kam es zuletzt zu einem Infoabend, welcher einen neuen Kenntnisstand mit sich brachte. Dabei wurde darauf eingegangen, welche Abstände Spielhallen zueinander einhalten müssen. Auch die Fragen hinsichtlich der Entfernung zu Wettbüros oder Schulen wurden beantwortet.

Informationen und Erkenntnisse aus einem Informationsabend

Die vorgegebenen Abstandsregelungen führten in Bremen dazu, dass zahlreiche Spielhallen schließen sollten. Diese brachten Eilanträge vor Gericht vor, um entsprechende Beschlüsse zu umgehen. Aufgrund der unklaren Situation kam es zuletzt am 12. Oktober 2023 zu einem Informationsabend in Bremen. Dabei sprach unter anderem Detlev Graß als Vorsitzender des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands (NAV).

Im Verlauf des Informationsabends zeigte sich, dass die getroffenen Abstandsregelungen in Bremen weiterhin Gültigkeit besitzen. Vorgegeben ist durch den Gesetzgeber ein Abstand von 500 Metern. Dieser muss zwischen Spielhallen untereinander eingehalten. Zudem darf diese Distanz als Entfernung zu einem Wettbüro nicht unterschritten werden. Schulen müssen ebenfalls 500 Meter von Spielhallen entfernt sein.

Ein Blick auf die Details zeigt, dass der Abstand zu den Bildungseinrichtungen kein Problem darstellt. Vielmehr leiden die Bremer Spielhallen darunter, dass die Entfernung zu Wettbüros problematisch ist und das Geschäft einschränkt. Deshalb brachten verschiedene Anbieter bereits im Sommer 2023 eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg.

Ausblick auf das weitere Vorgehen der Behörden

Im Rahmen des Informationsabends wurde angeführt, dass der Weiterbetrieb der Spielhallen in Bremen über den 30. Juni 2023 hinaus „aktiv geduldet“ sei. Diese Aussage wurde von Prof. Heinze in seiner Rolle als NAV-Justiziar getroffen. Für die Branche ist dies eine gute und zugleich wichtige Nachricht. Durch die Stadt Bremen wurden zuvor keine Genehmigungen für den Weiterbetrieb von Spielhallen nach dem 30. Juni 2023 ausgestellt, weshalb viele Anbieter in der Luft hingen.

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass Bremen die Einhaltung der Abstandsregelungen vorsieht. Auf keinen Fall darf die Distanz zu Schulen unterschritten werden, da sonst ein Weiterbetrieb nicht gestattet ist. Offen ist jedoch weiterhin, inwieweit sich die vorgegebene Distanz von 500 Metern zwischen Spielhallen und Wettbüros auswirkt. Durch Konstellationen verschiedener Auswahlkriterien kann diese Entfernung unterschritten werden. Bislang ist jedoch nicht bekannt, um welche Kriterien es sich handelt. Die Betreiber der Spielhallen in Bremen hoffen daher darauf, zeitnah Antworten zu erhalten.

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Moritz Pohl Verfasst von Moritz Pohl