Sperrzeiten für Spielautomaten – Ist Italien Vorreiter?

Eine der häufigsten Art von Glücksspiel ist das Spielen an Spielautomaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man dies vor Ort im Spielecasino oder aber online im Online-Spielecasino durchführt. Kein Wunder, denn eine Runde am Spielautomaten ist schnell absolviert und ein Gewinn beziehungsweise ein Verlust ist sehr schnell ersichtlich. Gegensatz dazu ist das Platzieren einer Sportwette. Hier muss man zunächst die Mannschaften sowie das gesamte Spiel analysieren, dann bis zum Anpfiff und schlussendlich bis zum Abpfiff waren, bis man einen Erfolg beziehungsweise eine Niederlage für die platzierte Sportwette verbuchen kann. Am Spielautomaten ist im Gegenzug eine Drehung alle fünf Sekunden möglich.

Italien – Vorreiter?

Was den Spieler- und Jugendschutz in Italien angeht, so setzt Italien im Gegensatz zu Deutschland eindeutige Konsequenzen durch. Eine Sperrstunde für Spielautomaten ist in diesem Zusammenhang, zumindest in der Region Venetien, schon seit Mai 2020 gültig. Was die gesamte Sache allerdings so brisant macht, ist eine Klage eines Betreibers eines Spielecasinos gegen diese Sperrzeiten.

Die Sperrzeiten

Die Sperrzeiten in der Region Venetien (Italien) sind von 00:00 Uhr bis 10:00 Uhr am Morgen. Darüber hinaus noch von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Begründung hierzu ist, dass zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr alle Schulkinder sich auf dem Weg nach Hause befinden und daher der Jugendschutz in Kraft tritt. In der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist Sperrstunde, da zu dieser Zeit die sogenannte Siesta zu Ende ist und sich die Italiener in den Innenstädten aufhalten sollen und eben nicht in den Spiele Casinos, egal ob vor Ort oder aber online.

Im Endeffekt bleiben jedem Spielecasino somit eine Betriebszeit von rund zehn Stunden. Allerdings sollen auch diese zehn Stunden auf nur noch acht Stunden ausgedünnt werden.

Die Klage

Ein Betreiber eines Spielecasinos ging gegen diese Sperrzeiten rechtlich vor. Der Grund dafür sind unter anderem seine finanzielle Einbußen. Darüber hinaus findet der Betreiber eines Spielcasinos, dass diese Sperrzeiten keinerlei Begründung zugrunde liegen. Der Richter stellte daraufhin fest, dass die aktuell gültige Spielzeiten dem sogenannten Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht und es sich um eine Art Kompromiss handeln würde.

In diesem Zusammenhang ging der Richter auf das allgemeine öffentliche Interesse ein sowie auf die Folgen des Glücksspieles und auch auf die wirtschaftlichen Folgen des Betreibers eines Spielecasinos. Oftmals berufen sich die Betreiber eines Spielecasinos auf die sogenannte Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union, aber in der besagten Klage schob der Richter einen Riegel davor. Der Richter argumentierte damit, dass ein einzelner Staat wohl dazu befähigt ist, diese im Wohle des Volkes einzuschränken.

Sperrzeiten auch für Deutschland denkbar?

Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie währen einige Spielecasinos wohl dankbar darüber gewesen, wenn es nur die Sperrzeiten gegeben hätte. Stattdessen gab es leider Regelungen zum Abstand, was viele Spielecasinos dazu zwang, dass diese komplett geschossen bleiben mussten.

Sollte Deutschland dem Beispiel aus Italien beziehungsweise der Region Venetien nachkommen, wird das Spielen am Automaten wohl eher von vor Ort in das World Wide Web verlegt. Aber soweit ist Deutschland (zum Glück) noch nicht.

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Moritz Pohl Verfasst von Moritz Pohl