Neue Regulierungen für die Spielotheken in Bremen

Glücksspiel in einer Spielothek ist in Deutschland eine Ländersache. Daher ist es den einzelnen Bundesländern erlaubt, selbst über die Regelungen bezüglich der Casinos zu entscheiden. Nun hat die Stadt Bremen seine Gesetze in den Spielhallen geändert und das Spielhallengsetz entsprechen verschärft.

Zu viele Casinos – damit soll bald Schluss sein

Da der Stadt Bremen schon seit geraumer Zeit die vielen Spielcasinos ein Dorn im Auge sind, betrifft eine der neuen Regelungen den Mindestabstand zwischen den jeweiligen Etablissements. Da der Mindestabstand bereits eingeführt wurde und dieser der Stadt noch nicht hart genug war, wurde dieses Gesetz nun verschärft.

So wurde mit der Neuerung der Abstand der zwischen den jeweils beiden Spielhallen bestehen muss sogar verdoppelt. Das heißt nun für die Betreiber, dass der Mindestabstand von 200 Metern Luftlinie auf 500 Meter Luftlinie zwischen den Spielhallen angehoben wurde. Wenn man diese Regelung mit einem Beispiel veranschaulicht, würde das in etwa so aussehen:

Auf einer Fläche die 1000 Meter länge umfasst konnten vorher fünf Spielotheken ihren Platz finden. Nun sind es auf einer Strecke mit 1000 Metern Luftlinie lediglich nur noch drei. Daran kann man schonungslos erkennen, dass das neue Spielhallengesetz auch erhebliche finanzielle Einbußen für die Betreiber bedeutet.

Weitere Änderungen im Spielhallengesetz Bremen

Des Weiteren wurden noch weitere Gesetze auf den Weg gebracht, die ebenfalls auf das Unverständnis der Betreiber prallt. Unabhängig davon ob der Betrieb aufgrund des Mindestabstands aufrechterhalten werden kann, ist nun auch das Mindestalter für den Eintritt ins Casino angehoben worden. Vorher durften die Spieler ab 18 Jahren das Casino betreten und nun erst ab 21 Jahren.

Auch das dürfte ein gewaltiges Problem für die Betreiber auf Dauer werden. Eine weiterer Änderung, beziehungsweise Verschärfung betrifft die Aufenthaltsdauer in den Spielhallen. Da dies aber kaum kontrollierbar ist, ist es jetzt nunmehr verboten, Speisen und Getränke mitzubringen oder auch in der Spielothek anzubieten. Das könnte die Spieler dann von selbst dazu bringen, die Spieldauer zu verkürzen.

Insgesamt stellt sich die Frage, ob diese geballten Gesetzesänderungen überhaupt kontrolliert werden können und auch wer diese Kontrollen dauerhaft durchführen soll.

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Moritz Pohl Verfasst von Moritz Pohl