Novellierung des Spielbankgesetzes in Sachsen-Anhalt

Vor einigen Tagen hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt für ihr Bundesland die Novellierung des Spielbankgesetzes beschlossen. Dies teilte die Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt jüngst der Öffentlichkeit mit.

Ein wichtiger Punkt der Überarbeitung war ein verbesserter Spielerschutz. Zudem war ebenfalls ein wichtiger Punkt die Neugestaltung der Finanzaufsicht. Grob gesagt, ist die Novellierung des Spielbankgesetz in Sachsen-Anhalt eine Ausweitung des Glücksspielstaatsvertrag, der 2021 in Kraft trat.

Überwachung per Video anstatt von persönliche Kontrollen

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Dr. Tamara Zieschang, erklärte in einem Statement, dass die Novellierung des Spielbankgesetz die Spieler noch besser schützen soll. Zudem ist mit der Neuerung auch ein verbesserter Umgang im Bezug auf den Jugend- und Spielerschutz gewährleistet. Hervorzuheben ist aber auch die Neugestaltung der Finanzaufsicht. Somit sind nachgelagerte Kontrollen möglich. Abschließend, sagte Dr. Tamara Zieschang, ist keine Veränderung an der qualitativen und quantitativen Kontrolle vorgenommen worden und diese werden weiterhin im bisherigen Umfang stattfinden.

Laut des Jahresberichts vom Landesrechnungshof vom Jahr 2020 konnte in Sachsen-Anhalt eine ineffiziente Überwachung des Glücksspiels festgestellt werden. Der Personalbedarf steht in keinem Verhältnis zu der steuerlichen Bedeutung vom Glücksspiel im Bundesland. Es sollen jedoch Möglichkeiten geschaffen werden, die die Tätigkeit der Aufsicht wahren.

Laut dem neuen Spielbankgesetz in Sachsen-Anhalt hat die Finanzaufsicht nun die Möglichkeit Videoaufzeichnungen auswerten zu können. Kontrollen direkt vor Ort sollen demnach erst danach stattfinden. Hervorgehoben werden sollte jedoch, dass stichprobenartige Kontrollen vor Ort immer noch möglich und erforderlich sind.

Spielbanken in Sachsen-Anhalt

Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt drei Spielbanken. Alle drei gehören zu der Gauselmann Gruppe. Hierzu gehören die Merkur Spielbank in Magdeburg, die Merkur Spielbank in Leuna-Günthersdorf und das Casino in Halle. 2014 wurde im Übrigen die erste Spielbank, nämlich die in Leuna-Günthersdorf eröffnet. 2016 folgte dann die Spielbank in Magdeburg und schließlich 2018 das Casino in Halle.

Keine Geldautomaten erlaubt

Die Neuerung des Spielbankgesetz in Sachsen-Anhalt sieht auch ein Verbot der Aufstellung von Geldautomaten auf der Fläche der Spielbank vor. Darüber hinaus sollen im neuen Spielbankgesetz die datenschutzrelevanten Bestimmungen bezüglich der gültigen Datenschutzgrundverordnung angepasst worden sein.

Abzuwarten bleibt jedoch, ob sich dieses Gesetz tatsächlich so umsetzen lässt. Es fehlt bisher immer noch die parlamentarische Beratung des Landtag sowie schließlich die Verabschiedung des Gesetz. Ob und wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, konnte bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Zumindest war in der Pressemitteilung der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt nichts zu lesen.

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Leon Bürger Verfasst von Leon Bürger