Österreich: Glücksspiel­branche legt bei der EU-Kommission Beschwerde ein

Das in Österreich geltende Glücksspielmonopol wird von anderen Marktteilnehmern schon lange heftig kritisiert. Nun hat die Lobbygruppe „Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel“ (OVWG) eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin fordert sie eine Überprüfung des Glücksspielkonzessionssystems in der Alpenrepublik.

Die Kritikpunkte: Mangelnder Rechtsschutz

Ausgangspunkt der Beschwerde ist, dass den Anbietern von Online-Glücksspielen der Rechtsschutz verweigert wird, der ihnen aufgrund gültiger EU-Lizenzen zusteht, sowie die in der EU geltende Anbieterfreiheit. Nach Ansicht des OVWG handelt es sich um eine fortgesetzte Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch die Republik Österreich. In Österreich fallen Online Casinos, Glücksspiele wie Roulette und Poker und auch Lotterien unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Dieser vergab die exklusive Online-Lizenz an den Anbieter win2day, ein Tochterunternehmen von Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien. Um Rechtssicherheit zu erlangen, hat die Interessenvertretung am 10. Jänner eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, teilte sie am Mittwoch mit. Ziel der Klage war es, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich einzuleiten.

Untätigkeit der Gerichte?

Ein wichtiger Grund für die Klage ist das Verhalten der nationalen Gerichte, die es immer wieder versäumt haben, eine unabhängige Prüfung des Unionsrechts vorzunehmen. Auf diese Weise wird den Anbietern das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt, so die OVWG. Dies gilt insbesondere für Regressverfahren bei Online-Casino-Verlusten, mit denen die Online-Anbieter konfrontiert sind. Dort wird von Seiten der Gerichte argumentiert, dass die Glücksspielverträge mit den Kunden nicht gültig seien, was eine Rückzahlung der Spielerverluste nach sich zieht.

Die Argumentation widerspricht dem europarechtlich geregelten freien Dienstleistungsverkehr. Diese muss für alle in der EU lizenzierten Anbieter in Österreich gelten. Die Beschwerdeführer dürften gute Aussichten auf Erfolg haben. Der EuGH hat in der Vergangenheit bereits in einer Entscheidung zum terrestrischen Glücksspiel das österreichische Glücksspielmonopol als europarechtswidrig eingestuft. Auch damals lautete die Begründung, es verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Dennoch ist noch nicht sicher, ob der EuGH dem Antrag des OVWG stattgeben wird und wann eine Entscheidung ergehen könnte. Bis dahin wird den meisten Glücksspielunternehmen der Zugang zum lukrativen österreichischen Markt verwehrt bleiben.

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Moritz Pohl Verfasst von Moritz Pohl