Glücksspiel in der EU – Verwirrungen bei den Gesetzgebungen

Was die Gesetzgebung bezüglich des Glücksspieles in der Europäischen Union angeht, so darf jeder einzelne Mitgliedsstaat selbst darüber entscheiden. Aus diesem Grund wurde vor einiger Zeit eine Studie mit der Bezeichnung Follow-Up, die durch die City University of London durchgeführt wurde, veröffentlicht. Das Ergebnis ist ernüchternd, denn die allgemeinen Vorgaben bezüglich Spieler- und Jugendschutz innerhalb der 27 EU-Staaten gehen sehr stark auseinander. Dies stellt insbesondere für die Anbieter von Glücksspiel auf dem internationalen Markt eine extreme Herausforderung dar.

Die Studie wurde im Übrigen im Auftrag vom europäischen Glücksspiel-Verband EGBA durchgeführt. Dieser hatte bereits 2018 eine Untersuchung durchführen lassen, damit ein grober Überblick über die Gesetzgebung bezüglich Glücksspiel in der EU festgeschrieben wurde. In der Zwischenzeit, mitunter Gründe für die erneute Studie, ist das Glücksspiel weitgehend legalisiert worden. Zumindest in Deutschland, in den Niederlanden sowie auch in Schweden.

Ergebnis der Follow-Up Studien

Sowohl vor einigen Jahren als auch aktuell ist das Ergebnis der Follow-Up Studien extrem ernüchternd, denn immer noch sind die Gesetzgebungen insgesamt sehr verwirrend. Erwähnt werden sollte, dass bereits 2014 die EU-Kommission vorgeschlagen hat, dass es eine weitgehend einheitliche Regelung in der Glücksspielbranche geben muss und dies in der gesamten EU. Hierzu gab es die Empfehlung, dass insbesondere der Verbraucherschutz für Online-Glücksspiel im Fokus stehen sollte und besonders auch der Ausschluss von Minderjährigen. Kein Land, außer Dänemark, hat sich bisher an diese Empfehlung gehalten.

EGBA über den Fortschritt im Bezug Online-Glücksspiel

Die EGBA lobte die im Grunde sehr ähnlichen Gesetze bezüglich Verbraucherschutz für das Online-Glücksspiel. Zudem auch, dass es innerhalb der letzten Jahre eine Verbesserung dieser Gesetze in mindestens 10 EU-Staaten gegeben hat. Die EGBA wünscht sich dennoch ein staatenübergreifendes sowie standardisiertes Regelwerk bezüglich Online-Glücksspiel.

Follow-Up Studie im Überblick

Die Follow-Up Studie deckte die wesentliche Unterschiede im Bereich Online-Glücksspiel auf. Nachfolgend eine Übersicht.

Infos, die der Anbieter einholen muss

Alle Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, bestimmte Infos über ihre Kunden einzuholen. Hierzu gehören mindestens der Name sowie das Geburtsdatum.

Ausnahme sind Estland, Lettland sowie Österreich, denn dort muss auch die Meldeadresse angeben werden. Darüber hinaus verlangen 12 Mitgliedsstaaten die Telefonnummer und beziehungsweise oder die E-Mail-Adresse und 10 Mitgliedsstaaten zusätzlich auch noch die Nationalität.

Fremd- und Selbstausschluss

In allen Mitgliedsstaaten müssen die Anbieter von Glücksspiel dem Kunden die Chance auf einen Selbstausschluss geben. In 14 Mitgliedsstaate, darunter auch Deutschland, kann sogar ein Fremdausschluss erfolgen. In fünf Ländern ist bei einem Fremdausschluss zudem eine richterliche Zustimmung erforderlich.

Unterschiede gibt es überwiegend bei der Mindestdauer des Ausschlusses. In Frankreich beispielsweise dauert dieser sieben Tage und in Deutschland 12 Monate.

Werbung an ausgeschlossene Kunden

Generell gilt die Empfehlung, keine Werbung an ausgeschlossene Kunden zu richten. Ein Verbot gibt es bisher nur in 12 Mitgliedsstaaten. Ein generelles Verbot gilt bisher nur in Italien.

Hilfeangebote

Bisher gibt es in 11 Mitgliedsstaaten eine Verpflichtung ausgeschlossene Kunden Hilfeangebote zukommen zu lassen. In 17 Mitgliedsstaaten gibt es immerhin einen Link auf der Website zu Hilfeangeboten.

Temporäre Kundenkonten

Die EU-Kommission empfiehlt, dass ein temporäres Kundenkonto längstens 30 Tage existieren darf. In 14 Mitgliedsstaaten sind temporäre Kundenkonten bereits generell verboten.

Strafverfolgung bei illegalem Glücksspiel

Letzter Punkt sind die Unterschiede bei der Strafverfolgung bei illegalem Glücksspiel. Beispielsweise wurden in 2019 und 2020 in Deutschland, Estland, Österreich sowie in Slowenien keine Strafen verhängt worden. In Rumänien hingegen 544 in 2019, was Spitzenreiter bedeutet. In 2020 ist mit 335 Strafen Zypern an der Spitze.

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Holger Blaschke Verfasst von Holger Blaschke