Am Mittwoch, den 26. Januar 2022 hat der Landtag von Schleswig-Holstein über gleich drei Gesetzesentwürfe im Bezug auf das Glücksspiel abgestimmt. Dabei wurde eindeutig für ein Gesetz der Glücksspiel-Steuer und auch für ein Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages sowie das Spielhallengesetz gestimmt.
Dies bedeutet große Veränderungen im Bezug auf das Glücksspiel in Schleswig-Holstein. Unter anderem werden, so laut der Ministerin für Inneres, ländliche Räume und Integration, Dr. Sabine Sütterlein-Waack, Online-Bankhalterspiele legalisiert.
Da der Glücksspielstaatsvertrag den einzelnen Ländern die Möglichkeit gibt, dass Spiele, wie Blackjack oder aber Roulette erlaubt werden können, so Dr. Sabine Sütterlein-Waack, möchte das Land Schleswig-Holstein davon auch Gebrauch machen.
Online-Bankhalterspiele vor Online-Slots?
Es sollten insgesamt fünf Lizenzen vergeben werden. Dabei geht eine dieser Lizenzen definitiv an die Spielbank Schleswig-Holstein. Die anderen vier Lizenzen werden nach bestimmten Kriterien an seriöse Glücksspiel-Anbieter verteilt. Somit soll die Legalisierung von Glücksspiel noch in der jetzigen Legislaturperiode, vor den Neuwahlen im Mai 2022, erfolgen.
Dies bedeutet, dass in Schleswig-Holstein Online-Bankhalterspiele noch vor Online-Slots verfügbar sein können.
In diesem Zusammenhang äußerte sich der Fraktionsführer der CDU, Hans-Jörn Arp, dass die Glücksspielbehörde in Halle aktuell nur 12 Mitarbeiter vorweisen kann und es eventuell sinnvoll sei, dass im Zuge einer raschen Lizenzvergebung, Mitarbeiter aus allen Bundesländern der Glücksspielbehörde in Halle Unterstützung anbieten. Darüber hinaus sagte Hans-Jörn Arp, dass sonst die Online-Glücksspiel-Anbieter wohl möglich ins Ausland abwandern.
Höhere Summe für die Forschung zur Spielsucht
Zudem wurde die Summe für die Forschung zur Spielsucht um 200.000 Euro pro Jahr erhöht. Insgesamt beträgt diese somit 800.000 Euro. Lasse Petersdotter (Bündnis 90 / Die Grünen) betonte, dass die Förderung allerdings nicht auf diesen Betrag gedeckelt ist. Diese Summe, so Lasse Petersdotter, sei nur die Mindestanforderung an die Glücksspiel-Anbieter. Die Alternative wäre im Übrigen 1,3 Prozent der Bruttospielerträge der Glücksspiel-Anbieter.
Eine weitere Änderung aufgrund der neuen Gesetze im Bezug auf das Glücksspiel ist die Höhe der Fördersumme für Sport. Diese wird von 8 Millionen Euro auf 11 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Ziel sei es, dass die Gesundheit sowie die Lebensqualität der Bewohner von Schleswig-Holstein erhöht wird, so Hans-Jörn Arp.
Besteuerung der Online-Casinos
Bisher plante die Bundesregierung eine Steuer für Online-Casinos in Höhe von 5,3 Prozent auf die Spieleinsätze. Schleswig-Holstein findet dieses Vorgehen jedoch wenig sinnvoll und möchte die Bruttospielerträge besteuern. Dies würde bedeuten, dass Online-Glücksspiel-Anbieter mit einem Umsatz von weniger als 300.000 Euro pro Monat eine Steuer in Höhe von 34 Prozent entrichten müssten. Online-Glücksspiel-Anbieter mit einem Umsatz bis zu 750.000 Euro pro Monat eine Steuer in Höhe von 39 Prozent und alles was darüber liegt, sollte mit 44 Prozent besteuert werden.
Bestandsschutz bei Spielhallen
Auch über ein Gesetz bezüglich des Bestandschutzes bei Spielhallen wurde diskutiert. Da die Spielhallen in Schleswig-Holstein bisher nie negativ aufgefallen sind und diese gut für den Arbeitsmarkt sowie für die Wirtschaft sind, möchte man einen Abstand von 100 Metern bei bestehenden Spielhallen und einen Abstand von 300 Metern für neue Spielhallen einführen. Zudem sollen die Abstände zu Schulen und anderen Einrichtungen für Jugendliche sowie auch zu Sucht- und Schuldnerberatungsstellen erweitert werden. Davon ausgeschlossen sind Kitas und Krippen.